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Bild Leistungen 2 - Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Ihre Experten, wenn es darum geht, Wirkung zu erhöhen, Gesundheit zu fördern und als Unternehmen besser zu werden!

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?

Die Arbeitswelt wird immer dynamischer und Belastungen wie Informationsflut, häufige Unterbrechungen und Termindruck gehören zum Alltag vieler Beschäftigter. Dies wird in unserer Gefährdungsbarometer Studie 2017 bestätigt. Die zunehmenden Belastungen haben Ihren Preis: Psychische Erkrankungen sind mittlerweile die Hauptursache für Frühverrentungen. Um die Gesundheit von Beschäftigten zu bewahren, verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz Arbeitgeber alle Belastungen zu ermitteln, die die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen können. Seit 2013 muss eine solche Gefährdungsbeurteilung explizit auch psychische Belastungen umfassen. (§5 Abs. 6 ArbSchG)

Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ab?

Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen kombinieren wir abhängig von Ihren Bedürfnissen (Unternehmensgröße, Anzahl der Standorte und Tätigkeitsbereiche etc.) jeweils zwei von drei Verfahren (Befragung, Analyseworkshop, Arbeitsplatzinterviews). Häufig empfiehlt sich zunächst ein sogenanntes Screening Verfahren mittels Fragebogen anzuwenden. Dies hat sich auch in unserer Zusammenarbeit mit vielen Organisationen bewährt.

Der von uns entwickelte Fragebogen zum Gefährdungsbarometer erfüllt dabei zwei zentrale Anforderungen:

  • Unser Gefährdungsbarometer erfasst wissenschaftlich fundiert die in der Leitlinie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) geforderten Bereiche (Arbeitsinhalt und -aufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung).
  • Unser Gefährdungsbarometer ist einfach und schnell auszufüllen (oft in unter 15 Minuten) und erfüllt damit – anders als viele universitäre Fragebögen – die betrieblichen Praxisanforderungen.

Grundsätzlich halten wir uns bei unserem Vorgehen an die Leitlinie der Gemeinsamen Deutsche Arbeitsschutzstrategie "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung".

Wir beraten Sie schon zu Beginn der Gefährdungsbeurteilung bei der Kommunikation des Prozesses, um Betriebsrat, Beschäftigte und Führungskräfte für das gemeinsame Vorhaben zu gewinnen. Um die Erhebung effizient und aussagekräftig zu gestalten, beraten wir Sie auch bei der Frage, welche Personengruppen zusammengefasst beurteilt werden können. Nur mit einer guten Festlegung der sogenannten Analyseeinheiten können die Ergebnisse am Ende sinnvoll interpretiert und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen genutzt werden können.

 

Vermittlung des Vorgehens an alle Beteiligten

Praxisnahes Bilden von Analyseeinheiten

Wissenschaftlich fundierte und praktikable Erfassung

Übersichtliche Aufarbeitung der Ergebnisse

Einordnung der Ergebnisse und Ableiten von Maßnahmen

Was geschieht mit den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung?

Mit den Ergebnissen von Befragungen werden Führungskräfte oft alleine gelassen. Dabei gilt: Gleich wie gut ein Fragebogen gestaltet ist, die Ergebnisse werfen zunächst oft weitere Fragen auf. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie daher auch nach der Befragung. Um die Ergebnisse einordnen zu können, führen wir Arbeitsplatzinterviews oder leiten Workshops. Im Anschluss sprechen wir mit der verantwortlichen Führungskraft, um konkrete und erreichbare Maßnahmen festlegen. Die Führungskraft ist am Ende des Prozesses dazu in der Lage spezifische Maßnahmen zu dokumentieren:

 

Beispiel Maßnahmenkatalog - Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Warum eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen?

Mit der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen kommen Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht nach. Viel wichtiger aber: Negative Einflussfaktoren auf Engagement und Gesundheit der Beschäftigten werden erkannt und reduziert. Dies wirkt sich positiv auf die Einsatzbereitschaft, Produktivität und Unternehmensbindung der Beschäftigten aus und trägt somit nachhaltig zum Unternehmenserfolg bei.

Weitere Informationen finden Sie hier zum Download.

Übrigens: Das Arbeitsschutzgesetz schreibt auch eine anschließende Evaluation vor. Auch Sie wollen sicherlich wissen, ob Ihre Investition dazu beigetragen hat, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Auf Wunsch unterstützen wir Sie daher langfristig, indem wir die Evaluation der Gefährdungsbeurteilung begleiten. Kontaktieren Sie uns gerne, um ein passendes Vorgehen zu besprechen.